"Unfallgefahr ist groß" Klage gegen E-Scooter-Modell in Berlin

Der Blindenverein geht vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Berlin vor. Die Kläger fordern ein Ende des "Free-Floating-Systems" für Leih-E-Scooter und stattdessen feste Stationen.
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) hat am Mittwoch eine Klage gegen das Land Berlin eingereicht. Sie richtet sich gegen achtlos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen.
Die Kläger wollen die Sondernutzungserlaubnisse für das "Free-Floating-Modell" für rechtswidrig erklären lassen. Dieses Modell erlaubt Nutzern, E-Scooter auf Gehwegen zu übernehmen und dort wieder abzustellen.
Rechtsanwalt Michael Richter, der den ABSV vor Gericht vertritt, erklärt: "Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit sorgen zu können und das Land Berlin dahin zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden." Die Richter entscheiden voraussichtlich noch am selben Tag.
Gefahr auch für andere Verkehrsteilnehmer
Der Verein fordert zunächst Auskunft über die Anbieter mit Sondernutzungserlaubnissen im Free-Floating-Modell. Künftig sollen Verleiher zu festen Abhol- und Rückgabestationen verpflichtet werden.
Der Vereinsvorsitzende Dietmar Polok sagt: "Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit. Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen."
Der Lobbyverband Fuss e.V. unterstützt den ABSV. Vorstand Roland Stimpel betonte vor der Verhandlung, die Situation gefährde auch andere Verkehrsteilnehmer wie ältere Menschen mit Rollatoren.
Eine aktuelle Studie belegt: 56 Prozent der Roller stehen oder liegen herum ohne feste Stationen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband bestätigt ähnliche Probleme bundesweit.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.