Jobverbot für AfD-Beamte? Woidke bringt drastische Maßnahmen ins Spiel

Der SPD-Politiker verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Doch er schließt künftige Konsequenzen für AfD-Funktionäre im Staatsdienst nicht aus.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke schließt künftige Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst nicht aus. Voraussetzung dafür sei jedoch eine gerichtliche Bestätigung der Rechtsextremismus-Einstufung durch den Verfassungsschutz, sagte der SPD-Politiker dem "Handelsblatt".
Solange kein Parteiverbot vorliege, sei es rechtlich problematisch, Parteimitglieder zu benachteiligen, so Woidke. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz gelte auch für sie. Sobald ein Gericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch bestätigt habe, müsse Brandenburg allerdings die Auswirkungen auf den Staatsdienst untersuchen.
Prominente Parteivertreter besonders im Fokus
Besonders im Fokus stünden dabei prominente Parteivertreter. "Ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind, etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat", nannte Woidke als Beispiel für zu klärende Fragen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Wegen einer Klage der Partei wurde dieser Schritt vorerst ausgesetzt. Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.