Mutmaßliche Strohfrau angeklagt Clan-Immobilie auf Baby überschrieben? Prozessauftakt in Berlin

Eine 35-Jährige muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten. Sie soll als Strohfrau für einen Clan Immobilien erworben und dabei auch ihr Kind benutzt haben.
Das Berliner Landgericht hat ein selbstständiges Einziehungsverfahren zu neun Immobilien eröffnet, die Ermittler einem arabischstämmigen Clan zurechnen. Die Objekte wurden zwischen 2012 und 2017 erworben.
Im Fokus stehen eine 35-jährige Frau und ihr heute 12-jähriger Sohn. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Frau als Strohfrau. Sie soll die Immobilien für über 450.000 Euro mit Geld aus rechtswidrigen Taten gekauft haben.
35-Jährige erschien nicht zum Prozessauftakt
Die betroffenen Objekte liegen in den Berliner Stadtteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und im Landkreis Greiz in Thüringen. Die 35-Jährige erschien nicht zum Prozessauftakt. Ob sie sich über ihre Anwälte äußern wird, bleibt offen.
Der Sohn der Frau war laut Staatsanwaltschaft erst wenige Monate alt, als die Mutter 2013 ein Objekt auf seinen Namen erwarb. Die Ermittlungen zum Immobilienkauf im Zusammenhang mit dem Clan laufen seit etwa zehn Jahren. Im Juli 2018 stellten Behörden 77 Objekte im Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sicher.
Acht Verhandlungstage angesetzt
Das Geldwäscheverfahren richtete sich gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie". Die strafrechtlichen Akten wurden geschlossen, weil die Beweise für Anklagen nicht ausreichten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Einziehung der Immobilien im selbstständigen Einziehungsverfahren. Dieses Instrument ermöglicht, Vermögenswerte aus Straftaten auch ohne Strafverfahren einzuziehen – sofern sie nachweislich aus einer maximal 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen.
Für das aktuelle Verfahren sind acht weitere Verhandlungstage bis zum 5. Februar 2026 angesetzt. Eine andere Strafkammer des Landgerichts ordnete vor sechs Monaten bereits die Einziehung von 58 Immobilien an – ohne mündliche Verhandlung. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Rechtskräftig sind bisher nur einige Einziehungen, darunter eine Villa in Berlin-Neukölln.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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