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Berlin

Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg: Vermieterin muss Mega-Bußgeld bezahlen


Das gab's noch nie
Vermieterin in Friedrichshain muss Mega-Bußgeld bezahlen

Von t-online, mgr

09.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Blick auf den Berliner Ortsteil Friedrichshain (Symbolfoto):Vergrößern des Bildes
Blick auf den Berliner Ortsteil Friedrichshain (Symbolfoto): Maximal 20 Prozent Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist erlaubt. (Quelle: imago stock&people)
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Ein Berliner Bezirk setzt erstmals eine Geldbuße wegen Mietwuchers durch. Die Vermieterin hatte fast das Dreifache des zulässigen Mietpreises verlangt.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Bußgeld von 26.253,50 Euro gegen eine Vermieterin durchgesetzt. Die Begründung des Bezirksamts: Die Vermieterin habe für eine kleine Wohnung in Friedrichshain eine Miete verlangt, die 190 Prozent über dem Berliner Mietspiegel lag.

Die 38 Quadratmeter große Wohnung war damit extrem überteuert: Die ehemalige Mieterin soll die zu viel gezahlte Miete von 22.264,08 Euro zurückbekommen, so das Bezirksamt weiter. Sie müsse dafür einen Antrag beim Wohnungsamt stellen.

Vermieterin zieht Einspruch zurück

Die Vermieterin hatte zunächst Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Das Amtsgericht Berlin habe eine Verhandlung für Donnerstag, den 9. Oktober 2025, angesetzt. Einen Tag vor der Verhandlung nahm die Vermieterin ihren Einspruch zurück.

Damit ist der Bußgeldbescheid nun rechtskräftig. Es sei das erste durchgesetzte Bußgeld dieser Art in Friedrichshain-Kreuzberg, so das Bezirksamt.

"Guter Tag für die Mieterinnen und Mieter"

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Regine Sommer-Wetter, sieht darin ein wichtiges Signal: "Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter Friedrichshain-Kreuzbergs." Sie dankte dem Wohnungsamt für die engagierte Arbeit.

Das Wirtschaftsstrafgesetz verbiete es, die Wohnungsnot auszunutzen. Maximal 20 Prozent Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist erlaubt. Alles darüber gilt als Mietpreisüberhöhung und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Mitteilung des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vom 9. Oktober 2025
  • gesetze-im-internet.de: Wirtschaftsstrafgesetz 1954: § 5 Mietpreisüberhöhung
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