Urteil in Berlin Frau mit Kantholz getötet: Fast zehn Jahre Haft für 60-Jährigen

Ein Mann ruft vom Balkon aus um Hilfe. Alarmierte Polizisten müssen die Wohnungstür gewaltsam öffnen. Im Zimmer entdecken sie eine Frau auf dem Boden. Jede Hilfe kommt zu spät.
Das Berliner Landgericht hat einen 60-jährigen Mann zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er tötete seine 56-jährige Lebensgefährtin nach Ansicht des Gerichts mit einem Kantholz. Der Richter sprach den Angeklagten des Totschlags schuldig.
Der Täter habe mit einem etwa einen Meter langen Kantholz mehrfach auf den Kopf seines Opfers gezielt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat erklärte bei der Urteilsverkündung: "Warum er es getan hat, bleibt im Dunkeln." Das Gericht stufte die Tat als spontanen Gewaltausbruch ein.
Beziehung von Gewalt überschattet
Der aus Italien stammenden Mann war laut Urteil am Nachmittag des 3. April dieses Jahres in der Wohnung der 56-Jährigen in Berlin-Spandau. "Er wollte wieder Unterschlupf finden, sie wollte es nicht", so der Richter. Vermutlich habe schließlich ein nichtiger Anlass zur Tat geführt. "Vielfach und massiv" habe der betrunkene Angeklagte zugeschlagen. Die Frau sei wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben.
Der 60-Jährige, der nach dem Tod der Frau vom Balkon aus um Hilfe gerufen hatte, wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In der Beziehung soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Gewalt gekommen sein. Die Frau habe mehrmals die Polizei alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Im Juni 2024 soll der Mann seiner Lebensgefährtin heftig auf das rechte Auge geschlagen haben. Sie sei auf dem Auge erblindet.
60-Jähriger bestritt die Tat
Der 60-Jährige hatte die Tat bestritten. Er habe der Frau nichts angetan und auch kein Blut in ihrem Gesicht gesehen, sagte der Angeklagte. Damals sei er ohne eigene Wohnung gewesen und habe bei der 56-Jährigen geklingelt, weil er müde gewesen sei. "Erst haben wir geredet und Tee getrunken, dann bin ich auf der Couch eingeschlafen", so der 60-Jährige. Er und die Frau hätten sich vor etwa 16 Jahren kennengelernt. Am Tattag habe es keinen Streit gegeben, er habe "ihr nichts angetan".
Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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