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Berlin

Gesetzesentwurf beschlossen – Berlin bekommt Hunderttausende Bäume


Klimaschutz in der Hauptstadt
Neues Gesetz: Berlin bekommt Hunderttausende Bäume

Von dpa, t-online
17.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Bäume in BerlinVergrößern des Bildes
Abgeordnetenhaus (Archivbild): In Berlin sollen den kommenden Jahren Hunderttausende neue Bäume gepflanzt werden. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)
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CDU und SPD einigen sich mit der Bürgerinitiative "BaumEntscheid" auf ein neues Gesetz. Das Programm soll Berlin besser gegen Hitze und Dürre wappnen.

CDU und SPD haben sich mit der Bürgerinitiative "BaumEntscheid" auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Berlin in den kommenden 15 Jahren Hunderttausende zusätzliche Bäume bescheren soll. Der Entwurf wird am Freitagabend im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses behandelt und soll am 3. November in einer Sondersitzung endgültig beschlossen werden.

Die Einigung soll Berlin lebenswerter machen und die Stadt besser auf Hitze, Dürre und den Klimawandel vorbereiten. Heinrich Strößenreuther, Mitinitiator der Bürgerinitiative, bezeichnet die Einigung als "großen Erfolg für bürgerschaftliches Engagement".

Kein Volksentscheid mehr nötig

Das Bündnis strebte bisher einen Volksentscheid über mehr Stadtgrün an. Zu den Zielen gehört eine Million Bäume in Berlin bis 2040. Aktuell gibt es laut CDU rund 440.000 Stadtbäume mit rückläufiger Tendenz. Da das Parlament den Gesetzentwurf im Wesentlichen beschließen wird, ist der Volksentscheid nicht mehr nötig.

Der schwarz-rote Senat hatte den Entwurf der Initiative wegen hoher Kosten zunächst abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus folgten dieser Linie nicht und übernahmen schließlich den Gesetzentwurf der Initiative.

Programm soll rund drei Milliarden Euro kosten

Das Baumprogramm wird über 15 Jahre verteilt etwa drei Milliarden Euro kosten. Die Regierungsfraktionen erwägen, Geld aus dem vom Bund bereitgestellten Sondervermögen zu nutzen. Ein wissenschaftlicher Beirat soll regelmäßig Gutachten zur Umsetzung des Baumgesetzes erstellen.

Die Sondersitzung des Abgeordnetenhauses am 3. November ist nötig, weil eine gesetzliche Frist zur Behandlung des Gesetzentwurfs eingehalten werden muss. Die reguläre Plenarsitzung am 6. November wäre zu spät.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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