Über sieben Jahre Freiheitsstrafe 1,5 Millionen Euro für wertlose Fotodrucke: Vier Fälscher verurteilt

Vier Männer verkaufen gefälschte Werke international bekannter Fotografen. Die Sache fliegt auf. Die Kunstfälscher erwarten nun mehrjährige Freiheitsstrafen.
Am Montag hat die Wirtschaftskammer am Berliner Landgericht vier Männer schuldig gesprochen. Ihnen wird vorgeworfen, vermeintlich wertvolle Fotografien für insgesamt 1,5 Millionen Euro verkauft zu haben. Die Freiheitsstrafen der Männer im Alter zwischen 51 und 75 Jahren liegen bei anderthalb bis sieben Jahren und neun Monaten. Zwei der Angeklagten müssen zudem einen Wertersatz in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro erbringen.
Der Tatzeitraum des Kunsthandels war laut Berliner Staatsanwaltschaft zwischen Oktober und November 2020. Die vier Männer sollen in diesem Zeitraum in Köln eine Sammlung von 34 vermeintlichen Werken bekannter Fotografen wie Richard Prince, Helmut Newton und Cindy Sherman an eine Investment AG verkauft haben. Dafür hätten die beiden Angeklagten Stephan W. und Arnold V. einen Kaufpreis in Höhe von 1,5 Millionen Euro erhalten.
Sämtliche Angaben auf den Werken gefälscht
Die gefälschten Kunstwerke seien in Wahrheit allerdings nur wertlose Digitaldrucke gewesen, die mit falschen Künstlersignaturen und Stempeln versehen worden seien. Auch die Provenienzangaben, also die Angaben zur Herkunft und Geschichte der Werke, seien gefälscht worden.
Der 51-jährige Angeklagte Denis M. habe die falschen Bilder zu den Besichtigungsterminen transportiert und sich dadurch ebenso strafbar gemacht, da er Beihilfe zum Betrug leistete. Der vierte Angeklagte, Carsten H., wurde wiederum wegen Geldwäsche verurteilt. Er soll sein Konto für die Überweisung eines Teils des Kaufpreises zur Verfügung gestellt haben. Auch wird ihm vorgeworfen, von seinem Konto aus Barzahlungen und Überweisungen an die anderen drei Männer veranlasst zu haben.
Hauptangeklagter bei ähnlichen Fällen schuldig gesprochen
Hauptangeklagter ist der 67-jährige Stephan W., der vom Gericht auch bei zwei ähnlichen Fällen in Berlin und Frankfurt für schuldig befunden wurde. Dort sei es allerdings nicht zum Abschluss der Geschäfte gekommen. Gegen ihn wurde unter anderem wegen Urkundenfälschung und Betrug eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verhängt. Er habe eine "besonders hohe kriminelle Energie gezeigt", so das Gericht.
Arnold V. wurde wegen Betrugs zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte Dennis M. wurde wegen des Transports der gefälschten Werke und wegen Einbeziehung einer älteren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen Carsten H. wurde eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Hauptverhandlung in dem Prozess hatte am 13. Juni 2023 begonnen und wurde nach 143 Verhandlungstagen beendet. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.